>> Der DWV >> Beitragstabelle






 

Beitragssätze des DWV
 
 

Beitragssätze

   
Natürliche Personen Euro / Jahr
Schüler, Auszubildende, Studenten, Personen ohne eigenes Einkommen 25
Rentner / Pensionäre (auf Wunsch) 40
Andere persönliche Mitglieder 85
Juristische Personen Euro / Jahr
Firmen mit Jahresumsatz über 50 Millionen Euro 2800
Firmen mit Jahresumsatz über 5 und bis zu 50 Millionen Euro 1700
Firmen mit Jahresumsatz über 1 und bis zu 5 Millionen Euro 850
Firmen mit Jahresumsatz bis 1 Million Euro oder in den ersten zwei Jahren nach ihrer Gründung 400
Allgemeinbildende und Berufsschulen oder ihre Fördervereine 225
Mitglieder auf Gegenseitigkeit frei
Andere juristische Personen 850

Die Mitgliedsbeiträge gelten für jeweils ein komplettes Kalenderjahr und sind auch bei unterjähriger Beendigung der Mitgliedschaft nicht anteilig rückzahlbar. Der Jahresbeitrag für das Aufnahmejahr berechnet sich anteilig nach der Anzahl der angefangenen Quartale.

Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Beitragsgruppe ist bei der Aufnahme, bei Veränderung der für die Einordnung maßgeblichen Verhältnisse und auf Verlangen des Vorstandes in geeigneter Form nachzuweisen.

Zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. Mai 2011

Der DWV ist wegen Förderung des Umweltschutzes als gemeinnützig anerkannt (Finanzamt für Körperschaften I Berlin, Steuernr. 663/55761). Mitgliedsbeiträge und Spenden können daher steuermindernd geltend gemacht werden.

Stand 19. Mai 2011

       
 



 

   

Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband e.V. (DWV), Berlin