|
Beitragssätze
| |
|
| Natürliche Personen |
Euro / Jahr |
| Schüler, Auszubildende, Studenten, Personen ohne eigenes Einkommen |
25 |
| Rentner / Pensionäre (auf Wunsch) |
40 |
| Andere persönliche Mitglieder |
85 |
| Juristische Personen |
Euro / Jahr |
| Firmen mit Jahresumsatz über 50 Millionen Euro |
2800 |
| Firmen mit Jahresumsatz über 5 und bis zu 50 Millionen Euro |
1700 |
| Firmen mit Jahresumsatz über 1 und bis zu 5 Millionen Euro |
850 |
| Firmen mit Jahresumsatz bis 1 Million Euro oder in den ersten zwei Jahren nach ihrer Gründung |
400 |
| Allgemeinbildende und Berufsschulen oder ihre Fördervereine |
225 |
| Mitglieder auf Gegenseitigkeit |
frei |
| Andere juristische Personen |
850 |
Die Mitgliedsbeiträge gelten für jeweils ein komplettes Kalenderjahr und sind auch bei
unterjähriger Beendigung der Mitgliedschaft nicht anteilig rückzahlbar. Der Jahresbeitrag für das Aufnahmejahr berechnet sich anteilig nach der Anzahl der angefangenen Quartale.
Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Beitragsgruppe ist bei der Aufnahme, bei Veränderung der für die Einordnung maßgeblichen Verhältnisse und auf Verlangen des Vorstandes in geeigneter Form nachzuweisen.
Zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. Mai 2011
Der DWV ist wegen Förderung des Umweltschutzes als gemeinnützig anerkannt (Finanzamt für Körperschaften I Berlin, Steuernr. 663/55761). Mitgliedsbeiträge und Spenden können daher steuermindernd geltend gemacht werden.

|