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Rolle des Staates und der Behörden
Grundsätzlich ist der Staat bestrebt, seine wirtschaftlichen Aktivitäten zu vermindern und das Feld der Wirtschaft selbst zu überlassen. Weiterhin wird er aber für die allgemeinen Rahmenbedingungen sowie für die öffentliche Sicherheit zuständig sein. Diese Aufgaben nimmt er durch Behörden wahr.
Unter diesen gibt es zum einen den hier als "obere Behörden" bezeichneten Typ. Diese Stellen arbeiten direkt für die Bundes- oder eine Landesregierung und stellen grundsätzliche Untersuchungen an oder sind beratend in der Gesetzgebung oder der Regelung und Normung tätig. Dieser Typ wird zum Beispiel durch die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung), die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt), beide im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums, oder durch das UBA (Umweltbundesamt) im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums verkörpert. Diese Behörden verfügen in der Regel über ein hohes Maß an Fachkompetenz, treffen aber in konkreten Verwaltungsvorgängen keine Entscheidungen, außer in speziellen Fällen. Oft liefern ihre Berichte und Stellungnahmen aber die Vorlage dafür.
Der andere Typ sind die hier "untere Behörden" genannten Stellen, die sich mit den konkreten Anträgen oder Vorfällen beschäftigen müssen und Genehmigungen erteilen oder Unfälle untersuchen. Es sind meistens kommunale oder Länderbehörden wie Landesumweltämter, Gewerbeaufsicht oder Baubehörden.
Dazu kommen Stellen wie die Berufsgenossenschaften, der TÜV, der DVGW oder die Feuerwehr, die keine Behörden sind, aber für diese bestimmte Aufgaben wahrnehmen oder ihnen zuarbeiten.
Status und Entwicklung
Es gibt in Deutschland kein spezifisches Regelwerk für Bau und Betrieb von Wasserstoffeinrichtungen. Stoffspezifische Regelwerke gibt es überhaupt nur dann, wenn es wegen der großen wirtschaftlichen Bedeutung des Stoffes notwendig erscheint (Erdgas, Propan) oder wenn von dem Stoff besondere Gefahren ausgehen (Sauerstoff, Acetylen). Wasserstoff als brennbares Gas, das entweder als komprimiertes Gas oder als tiefkalte Flüssigkeit gespeichert wird, fällt unter die einschlägigen allgemeinen Regelungen. Dabei kann es für die absehbare Zeit auch bleiben.
Vor diesem Hintergrund ist es in Deutschland - z. B. im Vergleich zu Frankreich - verhältnismäßig einfach, die für Wasserstoffanlagen erforderlichen Genehmigungen zu erwirken. Trotzdem zeigt sich im Einzelfall bei den verantwortlichen Sachbearbeitern immer wieder eine Unsicherheit, die durch mangelnde Vertrautheit mit der Materie verursacht wird. Das führt oft zur Forderung nach noch mehr Gutachten oder zu zusätzlichen und nicht immer sinnvollen Auflagen.
Im Zuge der Vereinheitlichung des EU-Regelwerks werden in naher Zukunft die Beschaffenheitsanforderungen an Anlagen und Geräte durch CEN-Normen einheitlich geregelt werden. Nationale Behörden werden also den Vertrieb von bestimmten Geräten in ihrem Land nicht mehr verhindern können, wenn sie nach den Feststellungen einer anerkannten Stelle den Richtlinien der Europäischen Kommission entsprechen. Betriebsanforderungen (Arbeitsschutz, Schutz der Öffentlichkeit) werden dagegen in der nationalen Verantwortung bleiben. Darunter fallen die Genehmigungen über die Errichtung und den Betrieb von Anlagen. Auf diesem Gebiet sind keine grundlegenden Änderungen des Verfahrens oder der Inhalte zu erwarten.
Obere Behörden
Die oben genannten Behörden (UBA, BAM, PTB) sind nicht nur typische Vertreter dieser Gruppe, sondern dürften auch die für die Wasserstofftechnologie wichtigsten sein. Beim UBA als Einrichtung des Bundesumweltministeriums ergibt sich das daraus, dass der Einsatz von Wasserstoff als Energieträger letztlich eine Umweltschutzmaßnahme ist. Die beiden anderen gehören in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und sind für Fragen der technischen Sicherheit im Bereich brennbare Gase (BAM) oder Explosionsschutz (beide) zuständig.
Für den DWV und seine Ziele ist es vor allen Dingen erforderlich, den Informationsfluss zu den Behörden aufrecht zu erhalten, und zwar in beiden Richtungen. Das geschieht am besten durch persönliche Kontakte. Zur BAM sind sie recht zahlreich, auch durch DWV-Mitglieder; zur PTB bestehen sie praktisch nicht. Mit den dazu bereiten Organisationseinheiten des UBA wurden Kontakte aufgenommen; die Zusammenarbeit ist weiter zu pflegen.
Untere Behörden
Ein enger Kontakt mit diesen Stellen ist alleine wegen ihrer großen Zahl auf Einzelfälle beschränkt. Fachlich haben sie eher in Ausnahmefällen mit Wasserstoff zu tun, nämlich vor allem bei Genehmigungsverfahren für Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, Druckbehälterverordnung oder anderen spezifischen Vorschriften. Wegen der oben erwähnten Unsicherheit, die in solchen Fällen oft herrscht, ist es nützlich und wird auch geschätzt, wenn der DWV diese Stellen mit Informationen über allgemeine Sachverhalte oder ähnlich gelagerte andere Fälle versorgt. Das kann der Verband (Vorstand) aber nur, wenn er von den Mitgliedern eingeschaltet und informiert wird.
Normung
Die Normung ist ein Sonderfall der Regelsetzung. Normalerweise haben Normen keine gesetzliche Bindungswirkung. Eine Ausnahme können CEN-Normen bilden, falls sie im Rahmen einer Richtlinie der Kommission in Bezug genommen werden. In der Praxis wird aber von Firmen (Lieferbedingungen) und Behörden (Auflagen) doch oft auf ihrer Befolgung bestanden. Eine wasserstoffspezifische Normung gibt es in Deutschland und im CEN nicht, aber in der ISO (TC 197 "Hydrogen Technologies"). Der DWV ist im TC sowie in mehreren Arbeitsgruppen mit Mitgliedern oder anderen Experten vertreten, ebenso im deutschen Spiegelgremium. Zur Wahrnehmung der deutschen Interessen ist darauf zu achten, dass das so bleibt.
Durch seine internationalen Kontakte, auch nach Nordamerika (NHA, CHA), kann der DWV darauf hinwirken, dass nicht an mehreren Stellen widerstreitende Normungsvorhaben in Angriff genommen werden. Das gilt besonders für den Bereich der Fahrzeuge, die Wasserstoff und Brennstoffzellen verwenden.
Brennstoffzellen werden neuerdings im TC 105 "Fuel Cells" der International Electrotechnical Commission (IEC) behandelt. Die für die Entwicklung relevanten Themen werden durch die betroffenen DWV-Mitglieder selbst abgedeckt. Hier kommt es außer auf die Mitarbeit selbst auch darauf an, die Zusammenarbeit mit dem ISO TC 197 so zu gestalten, dass es dem Thema nützt.
Rolle des DWV
Der DWV dient den Behörden aller Art als Ansprechpartner und Informationsquelle. Er versorgt sie mit grundsätzlichen und spezifischen Informationen und lässt sich nach Möglichkeit über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Er wirkt an der Normung und sonstigen Regelsetzung mit.
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